Heiligenstadt, 01. März 2025 – Ab dem 1. März bis zum 30. Juni gilt in Thüringen eine verbindliche Leinenpflicht für Hunde in Wald und Feld. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Wildtiere, die in dieser sensiblen Zeit ihren Nachwuchs zur Welt bringen und großer Gefahr durch frei laufende Hunde ausgesetzt sind.
Besonders betroffen sind im März die Feldhasen, deren Jungtiere in offenen Landschaften abgelegt werden. Ab Mai kommen die Rehkitze hinzu, die von ihren Müttern gut getarnt im hohen Gras versteckt werden. Und das nicht nur im Wald sondern sehr gerne auch in Wiesen.
Werden sie von Hunden aufgespürt und gerissen, geschieht dies oft unbemerkt von den Hundehaltern. Ebenso kritisch ist die Situation für viele Bodenbrüter, die in Wiesen und offenen Flächen nisten. Werden sie durch Hunde aufgeschreckt, verlassen sie ihr Nest, wodurch die Gelege auskühlen und die Brut verloren geht.
Christoph Gille, Vorsitzender der Jägerschaft Heiligenstadt, appelliert an alle Hundebesitzer: „Die Leinenpflicht ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer heimischen Tierwelt. Bitte nehmen Sie Rücksicht und führen Sie Ihre Hunde in dieser Zeit konsequent an der Leine.“
Die Jägerschaft Heiligenstadt bittet zudem alle Naturfreunde um Aufmerksamkeit und Verständnis. Wer Verstöße gegen die Leinenpflicht beobachtet, kann dies den zuständigen Behörden melden. Gemeinsam können wir dazu beitragen, das ökologische Gleichgewicht zu bewahren und den Nachwuchs unserer Wildtiere zu schützen.